Neue Kennzeichnungspflicht in StVO

Flaggenverordnung

INFORMATIONSAUSGABE – STRASSENVERKEHRSAMT – JUNI 2010

In Deutschland hat sich die Qualität der Pkw- und Lkw-Fahrer deutlich verschlechtert.
Aus diesem Grund hat das Straßenverkehrsamt ein neues System eingeführt, um die schlechten Fahrer zu identifizieren und die fähigen Autofahrer zu warnen.

Mit sofortiger Wirkung werden allen Fahrern, die im Straßenverkehr auffällig werden – unter anderem durch plötzliches Anhalten, zu dichtes Auffahren, Überholen an gefährlichen Stellen, Abbiegen ohne zu blinken, Drehen auf Hauptstraßen und rechts überholen – Fahnen ausgehändigt.
Diese sind rot, mit einem schwarzen Streifen oben und einem gelben Streifen unten.
Dadurch sind sie für andere Verkehrsteilnehmer als unfähige Autofahrer zu identifizieren. Diese Fahnen müssen für alle anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar an der Autotür befestigt werden.
Die Fahrer, die eine besonders schwache Leistung gezeigt haben, müssen je eine Fahne auf beiden Seiten ihres Autos befestigen, um auf ihre fehlende Fahrkunst und ihren Mangel an Intelligenz aufmerksam zu machen.

Bitte an andere Verkehrsteilnehmer weiterleiten, damit alle die Bedeutung dieser Fahnen verstehen.

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