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	<title>Blafasel bloggt &#187; wissenswertes</title>
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	<description>Wo die Macht geistlos ist, ist der Geist machtlos</description>
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		<title>Fotografieren im Zoo</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 10:27:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Foto]]></category>
		<category><![CDATA[Fotografie]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[wissenswertes]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Zoo ist für einen Fotografen ein lohnendes Ziel, wenn es um Tierfotografie geht. Ich habe aber gerade gelernt, dass in Zoos ähnliche Vorschriften wie in Museen oder für Ausstellungen gelten. So darf man beispielsweise zwar im Hagenbecks Tierpark fotografieren, &#8230; <a href="http://www.martin-fredrich.de/2009/04/fotografieren-im-zoo/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="is"><img title="loewe" src="http://www.martin-fredrich.de/wp-content/plugins/image-shadow/cache/07bb08df57eed0fa8c13274b31cb7b88.jpg" alt="loewe" width="250" height="311" /></div>
<p>Der Zoo ist für einen Fotografen ein lohnendes Ziel, wenn es um Tierfotografie geht. Ich habe aber gerade gelernt, dass in Zoos ähnliche Vorschriften wie in Museen oder für Ausstellungen gelten.</p>
<p>So darf man beispielsweise zwar im <a href="http://www.hagenbeck.de/">Hagenbecks Tierpark</a> fotografieren, die dort gemachten Bilder aber nur nach schriftlicher Genehmigung veröffentlichen.<br />
Man muss hier alle zur Veröffentlichung anstehen Bilder zur Genehmigung vorlegen.</p>
<p>Auszug:</p>
<blockquote><p>Generell dürfen Sie bei Hagenbeck für Ihre privaten, nicht-kommerziellen Zwecke ohne Genehmigung fotografieren.</p>
<p><strong>Das Veröffentlichen der Bilder ist jedoch genehmigungspflichtig.</strong></p>
<p>Der Ablauf für eine Internetveröffentlichung ist wie folgt: Sie schreiben uns eine E-Mail mit der Bitte um Genehmigung und legen uns die Daten in kleiner Auflösung zur Ansicht bei, oder aber Sie stellen die Daten auf einer gesicherten Seite im Internet zur Ansicht ein. Zudem schicken Sie uns bitte den Link der Seite, auf der Sie die Daten später einstellen möchten. Wir prüfen dann die Inhalte und erteilen Ihnen gegebenenfalls eine Freigabe. Die einzige Vorgabe für das Einstellen ist, dass Sie keinen kommerziellen Gedanken verfolgen und das die Bilder mit 72 dpi eingestellt werden, damit Sie für den Druck unbrauchbar sind.</p>
<p>Quelle:  <a href="http://www.digicamclub.de/">DigiCamClub</a></p></blockquote>
<p>Der <a href="http://www.digicamclub.de/">DigiCamClub</a> hat eine <a href="http://www.zooliste.de/">Zooliste</a> veröffentlicht, in der man eine Übersicht findet, in welchen Zoos man was zu welchen Bedingungen fotografieren und später auch veröffentlichen darf. Als Veröffentlichung gilt übrigens jede öffentlich zugängliche Plattform, wie <a href="http://www.flickr.com">Flickr</a>, der<a href="http://www.fotocommunity.de"> Fotocommunity</a> oder die Fotogalerie auf der privaten Webseite/Blog.</p>
<p>Noch ein Hinweis: Die Zooliste beansprucht nicht die inhaltliche Richtigkeit der dort gemachten Angaben. Also besser vor Ort noch einmal nachfragen.</p>
<p>[<a href="http://yakar.de/2009/03/fotografieren-im-zoo-wo-darf-ich-was/">Via</a>]</p>
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		<title>Einweisung in die Psychiatrie leichtgemacht</title>
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		<pubDate>Sat, 29 Oct 2005 16:57:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Hirnverdrehtes]]></category>
		<category><![CDATA[ichglaubesnicht]]></category>
		<category><![CDATA[wissenswertes]]></category>

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		<description><![CDATA[Udo Vetter schreibt im law blog über eine unglaubliche Geschichte mit den folgenden Erkenntnissen: Es genügt ein Anruf bei der Polizei, um jemanden festnehmen und in die Psychiatrie bringen zu lassen. Es reicht völlig, wenn man sich als besorgter Angehöriger &#8230; <a href="http://www.martin-fredrich.de/2005/10/einweisung-in-die-psychiatrie-leichtgemacht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Udo Vetter schreibt im law blog über eine <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/10/29/kenne-sie-nicht/" target="_blank"> unglaubliche Geschichte</a> mit den folgenden Erkenntnissen:</p>
<blockquote>
<ol>
<li> Es genügt ein Anruf bei der Polizei, um jemanden festnehmen und in die Psychiatrie bringen zu lassen. Es reicht völlig, wenn man sich als besorgter Angehöriger ausgibt und behauptet, die Person wolle sich das Leben nehmen.</li>
<li>Wenn ein Betroffener in einer schwierigen Situation seinen Anwalt einschaltet und dieser unbequeme Fragen stellt, ist es dagegen oberstes Gebot, die Diskussion mit irgendwelchem Datenschutz-Nonsens abzuwürgen.</li>
</ol>
</blockquote>
<p>*kopfschüttel*</p>
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