Blafasel bloggt

Wo die Macht geistlos ist, ist der Geist machtlos

Urteil: Privates Surfen im Büro

| 3 Kommentare

Ist es nicht ausdrücklich verboten, dann gilt es als erlaubt:
Telefonieren und privates Internet-Surfen am Arbeitsplatz. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Köln gelten zehn Minuten pro Tag als sozial akzeptiert.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden (Az.: 4 Sa 1018/04), dass Angestellte den betrieblichen Telefon- oder Internetanschluss auch privat nutzen dürfen, sofern der Arbeitgeber kein ausdrückliches Verbot ausgesprochen hat.

Wenn jedoch das private surfen ausdrücklich untersagt ist, riskiert der Arbeitnehmer eine Abmahnung.

Via Stern.de

3 Kommentare

  1. 10 Minuten ist aber schon arg wenig! Aber immerhin!

  2. Warning: Missing anmegurt 5 for kl_addnewdefaultavatar::insert_img_correctly() in /srv/www/kunden/web4/html/wp-content/plugins/add-new-default-avatar/kl_addnewdefaultavatar.php on line 59 sagt:Das ist es ja, die Poli­zei macht sich das Leben recht ein­fach… „Was und Ärger macht, wird ver­bo­ten.” Und alle so: „Yeah!” Natür­lich hal­ten sich die Hells Angels an so ein Ver­bot, steckt doch im Namen, dass das Engel sind

Leave a Reply

Pflichtfelder sind mit * markiert.

*


Get Adobe Flash playerPlugin by wpburn.com wordpress themes