Ist es nicht ausdrücklich verboten, dann gilt es als erlaubt:
Telefonieren und privates Internet-Surfen am Arbeitsplatz. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Köln gelten zehn Minuten pro Tag als sozial akzeptiert.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden (Az.: 4 Sa 1018/04), dass Angestellte den betrieblichen Telefon- oder Internetanschluss auch privat nutzen dürfen, sofern der Arbeitgeber kein ausdrückliches Verbot ausgesprochen hat.
Wenn jedoch das private surfen ausdrücklich untersagt ist, riskiert der Arbeitnehmer eine Abmahnung.
Via Stern.de
Tweet
04.05.2006 um 15:15 Uhr
10 Minuten ist aber schon arg wenig! Aber immerhin!
05.02.2012 um 9:48 Uhr
Warning: Missing anmegurt 5 for kl_addnewdefaultavatar::insert_img_correctly() in /srv/www/kunden/web4/html/wp-content/plugins/add-new-default-avatar/kl_addnewdefaultavatar.php on line 59 sagt:Das ist es ja, die Polizei macht sich das Leben recht einfach… „Was und Ärger macht, wird verboten.” Und alle so: „Yeah!” Natürlich halten sich die Hells Angels an so ein Verbot, steckt doch im Namen, dass das Engel sind
05.02.2012 um 15:14 Uhr
rnDjmS zbwpjvpdbqyk