Urteil: Privates Surfen im Büro

Ist es nicht ausdrücklich verboten, dann gilt es als erlaubt:
Telefonieren und privates Internet-Surfen am Arbeitsplatz. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Köln gelten zehn Minuten pro Tag als sozial akzeptiert.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden (Az.: 4 Sa 1018/04), dass Angestellte den betrieblichen Telefon- oder Internetanschluss auch privat nutzen dürfen, sofern der Arbeitgeber kein ausdrückliches Verbot ausgesprochen hat.

Wenn jedoch das private surfen ausdrücklich untersagt ist, riskiert der Arbeitnehmer eine Abmahnung.

Via Stern.de