Ist es nicht ausdrücklich verboten, dann gilt es als erlaubt:
Telefonieren und privates Internet-Surfen am Arbeitsplatz. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Köln gelten zehn Minuten pro Tag als sozial akzeptiert.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden (Az.: 4 Sa 1018/04), dass Angestellte den betrieblichen Telefon- oder Internetanschluss auch privat nutzen dürfen, sofern der Arbeitgeber kein ausdrückliches Verbot ausgesprochen hat.
Wenn jedoch das private surfen ausdrücklich untersagt ist, riskiert der Arbeitnehmer eine Abmahnung.
Via Stern.de