Viele eBay-Verkäufer tappen in die Haftungs-Falle

Die Verbraucherzentrale NRW hat stichprobenartig 300 eBay-Auktionen darauf hin untersucht wie die privaten Verkäufer ihren gesetzlichen Pflichten und Verantwortungen nachkommen.

Seit 2002 muss auch der private Auktionator eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren geben – für neue wie für gebrauchte Ware, so die Verbraucherzentrale. Gewährleistung bedeutet: Verkäufer stehen dafür ein, dass ihr Produkt fehlerfrei ist. Für Mängel an der verkauften Ware können sie zwei Jahre lang in die Pflicht genommen werden. Private Händler können allerdings – im Unterschied zu gewerblichen – die Gewährleistung vertraglich ausschließen.
Dafür reichen vier Worte, so die Verbraucherschützer: „Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“

Viele Anbieter aber, finden nicht die richtigen Worte. Sätze wie „eBay ich, Versand du“, „kein Umtausch“ oder „keine Garantie, keine Rücknahme“ reichen den Angaben der Verbraucherzentrale NRW nach nicht. Jürgen Schröder, Jurist der Verbraucherzentrale, erklärte den juristischen Pferdefuß:
„Eine Garantie gibt man freiwillig. Die Gewährleistung hingegen ist eine gesetzliche Pflicht.“ Wenn der Verkäufer sie nicht korrekt ausschließt, dann muss er im Fall des Falles haften.