Wertsackverordnung

1980

In dem Werk „Früher begann der Tag mit einer Schußwunde“ erfindet Wolf Wondratschek ein Merkblatt zum § 49 der Allgemeinen Dienstanweisung (ADA), das Unklarheiten im Umgang mit den Begriffen „Wertsack“, „Wertbeutel“, „Versackbeutel“ und „Wertpaketsack“ beseitigen soll.
Dieser Text wird seit Jahren als Paradebeispiel der Beamtensprache verbreitet, wobei der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine echte amtliche Verlautbarung der ehemaligen Deutschen Bundespost.
Ich finde, dass dieser Text einfach zu echt klingt um erfunden zu sein. Aber lest selbst:

In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe „Wertsack“, „Wertbeutel“, „Versackbeutel“ und „Wertpaketsack“ vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem Paragraphen 49 der ADA vorzuheften:

„Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack als Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht als Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen. Bei einem im Ladezettel mit einem Vermerk „Wertsack“ eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk „Versackt“ darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit „Wertsack“ bezeichneten Wertpaketsack handelt.“